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BVerwG, 07.09.2005 - 1 B 56.05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Einstellung eines Verfahrens nach Rücknahme des Rechtsmittels
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 14.04.2005 - 1 S 1789/04
- BVerwG, 18.08.2005 - 1 VR 4.05
- BVerwG, 07.09.2005 - 1 B 56.05
Wird zitiert von ...
- LSG Hamburg, 30.03.2006 - L 4 B 408/05
Anspruch eines Studenten auf laufende Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem …
Soweit der Antragsteller die Richterin am Sozialgericht Radüge wegen Befangenheit ablehnt, ist der erkennende Senat für die Entscheidung nicht zuständig, aber es bedarf auch keiner Weiterleitung an den zuständigen Senat, denn über die Frage einer Befangenheit der Richterin am Sozialgericht Radüge wurde bereits unter dem 06.04.05 (L 1 B 56/05 SE SO) und nochmals unter dem 30. März 2006 (L 1 B 301/05 SE SO) entschieden und dabei festgestellt, dass die Besorgnis der Befangenheit nicht begründet ist.